Die Abkürzung DiGA steht für „Digitale Gesundheitsanwendung“. Sie werden auch „Apps auf Rezept” oder „Gesundheits-Apps auf Rezept” genannt.
Eine DiGA ist die Bezeichnung für Medizinprodukte der Klasse I oder IIa, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Das Besondere einer DiGA ist, dass sie ihren Zweck durch eine digitale Lösung erfüllt. DiGA sollen dir als Patient:in bei der Erkennung, Behandlung und Linderung deiner Symptome helfen. Ob eine App diese Kriterien erfüllt, prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und listet, im Falle einer positiven Bewertung, die Anwendung im DiGA-Verzeichnis. Nach entsprechender Diagnose durch den Arzt oder die Ärztin werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen und einigen privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen.
Mehr Informationen über die DiGA findest du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Spezifische Infos zu einzelnen DiGA findest du im DiGA Verzeichnis.